Bewirtungsbeleg Vorlage Steuern Betriebsausgabe PDF

Bewirtungsbeleg Vorlage: Kostenlos herunterladen & richtig ausfüllen

BF
Billing Factory
10 Min. Lesezeit
Bewirtungsbeleg Vorlage: Kostenlos herunterladen & richtig ausfüllen – Titelbild

Ein Geschäftsessen mit Kunden, ein Mittagessen mit Geschäftspartnern oder ein Arbeitsessen mit dem Team – Bewirtungskosten gehören zum Geschäftsalltag. Doch damit das Finanzamt diese Kosten als Betriebsausgaben anerkennt, benötigen Sie einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Pflichtangaben ein Bewirtungsbeleg enthalten muss, wie Sie ihn korrekt ausfüllen und wo Sie eine kostenlose Bewirtungsbeleg Vorlage herunterladen können.

Was ist ein Bewirtungsbeleg?

Ein Bewirtungsbeleg ist ein steuerrechtlich relevantes Dokument, das die betrieblich veranlasste Bewirtung von Geschäftspartnern, Kunden oder Mitarbeitern nachweist. Er ergänzt die Rechnung des Restaurants oder der Gaststätte und dokumentiert die geschäftliche Notwendigkeit der Bewirtung.

Der Bewirtungsbeleg ist vom einfachen Kassenbon zu unterscheiden: Während die Rechnung des Restaurants die reinen Kosten auflistet, liefert der Bewirtungsbeleg die notwendigen Informationen zum geschäftlichen Anlass und zu den bewirteten Personen. Beide Dokumente zusammen bilden den vollständigen Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Wichtig: Ohne einen korrekt ausgefüllten Bewirtungsbeleg erkennt das Finanzamt die Kosten nicht als Betriebsausgaben an – selbst wenn Sie eine ordnungsgemäße Rechnung vorlegen können.

Bewirtungsbeleg Vorlage kostenlos herunterladen

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, stellen wir Ihnen eine professionelle Bewirtungsbeleg Vorlage zur Verfügung. Diese Vorlage enthält alle notwendigen Pflichtangaben und entspricht den aktuellen steuerlichen Anforderungen.

Bewirtungsbeleg Vorlage PDF herunterladen

Die Vorlage können Sie ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und zusammen mit der Restaurantrechnung zu Ihren Belegen heften. Alternativ können Sie die PDF-Datei digital ausfüllen und elektronisch archivieren.

Steuerliche Absetzbarkeit von Bewirtungskosten

Die steuerliche Behandlung von Bewirtungskosten ist in § 4 Abs. 5 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Kategorien:

Bewirtung von Geschäftspartnern und Kunden

Bewirten Sie externe Geschäftspartner, Kunden oder potenzielle Kunden, können Sie 70 Prozent der Bewirtungskosten als Betriebsausgaben absetzen. Diese Regelung gilt für:

  • Geschäftsessen mit Kunden
  • Bewirtung von Lieferanten
  • Meetings mit Geschäftspartnern
  • Bewirtung potenzieller Kunden (Akquisegespräche)

Die restlichen 30 Prozent gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und müssen privat getragen werden.

Bewirtung von Mitarbeitern

Bewirten Sie Ihre eigenen Mitarbeiter aus betrieblichem Anlass (z.B. bei Besprechungen, Schulungen oder Betriebsfeiern), können Sie ebenfalls 70 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen. Bei besonderen Anlässen wie Jubiläen oder Weihnachtsfeiern gelten Sonderregelungen.

Vorsteuerabzug

Unabhängig von der 70-Prozent-Regel bei den Betriebsausgaben können Sie die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer zu 100 Prozent als Vorsteuer abziehen – vorausgesetzt, Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt und die Rechnung erfüllt alle formalen Anforderungen.

Beispielrechnung:

  • Gesamtkosten Bewirtung: 100,00 Euro (netto 84,03 Euro + 15,97 Euro Umsatzsteuer)
  • Abzugsfähige Betriebsausgabe: 70,00 Euro
  • Vorsteuerabzug: 15,97 Euro (100 Prozent)

Pflichtangaben auf dem Bewirtungsbeleg

Damit das Finanzamt einen Bewirtungsbeleg anerkennt, muss dieser folgende Pflichtangaben enthalten:

1. Ort der Bewirtung

Geben Sie den Namen und die Adresse des Restaurants oder der Gaststätte an. Falls Sie in Ihren eigenen Geschäftsräumen bewirten, notieren Sie die Firmenadresse.

Beispiel: “Restaurant Zur goldenen Gans, Marktplatz 12, 21335 Lüneburg”

2. Datum der Bewirtung

Das genaue Datum muss mit dem Datum auf der Restaurantrechnung übereinstimmen.

Beispiel: “26.01.2026”

3. Namen der bewirteten Personen

Listen Sie alle bewirteten Personen namentlich auf. Bei externen Gästen sollten Sie auch die Firma angeben.

Beispiel:

  • “Max Mustermann, Firma ABC GmbH”
  • “Lisa Müller, XYZ AG”
  • “Peter Schmidt (eigener Mitarbeiter)”

Tipp: Bei größeren Veranstaltungen (ab ca. 10 Personen) können Sie statt Einzelnamen auch eine Teilnehmerliste als Anlage beifügen.

4. Anlass der Bewirtung

Beschreiben Sie den geschäftlichen Anlass konkret und nachvollziehbar. Allgemeine Angaben wie “Geschäftsessen” reichen nicht aus.

Gute Beispiele:

  • “Vertragsgespräch über Lieferung Büromaterial 2026”
  • “Besprechung Marketingstrategie Q1/2026”
  • “Akquisegespräch neuer Kunde – Vorstellung Produktportfolio”
  • “Projektabschluss Website-Relaunch”

Schlechte Beispiele:

  • “Geschäftsessen” (zu allgemein)
  • “Meeting” (nicht konkret genug)
  • “Gespräch” (keine geschäftliche Substanz erkennbar)

5. Höhe der Bewirtungskosten

Tragen Sie den Gesamtbetrag gemäß Restaurantrechnung ein. Geben Sie auch das Trinkgeld separat an, falls Sie dieses bar hinzugefügt haben.

Beispiel:

  • “Bewirtungskosten lt. Rechnung: 87,50 Euro”
  • “Trinkgeld (bar): 12,50 Euro”
  • “Gesamtbetrag: 100,00 Euro”

6. Unterschrift

Der Bewirtungsbeleg muss von Ihnen persönlich (als Geschäftsführer, Unternehmer oder bevollmächtigter Mitarbeiter) unterschrieben werden. Die Unterschrift bestätigt die Richtigkeit und die geschäftliche Veranlassung der Angaben.

Bewirtungsbeleg richtig ausfüllen – Schritt für Schritt

Folgen Sie dieser einfachen Anleitung, um Ihren Bewirtungsbeleg korrekt auszufüllen:

Schritt 1: Bewirtungsbeleg vorbereiten Laden Sie unsere kostenlose Vorlage herunter oder halten Sie ein leeres Formular bereit.

Schritt 2: Restaurant und Datum eintragen Notieren Sie direkt nach dem Essen den Namen des Lokals und das Datum.

Schritt 3: Teilnehmer dokumentieren Schreiben Sie alle bewirteten Personen mit Namen und Firma auf. Markieren Sie auch Ihre eigene Teilnahme.

Schritt 4: Anlass beschreiben Formulieren Sie den geschäftlichen Anlass konkret und aussagekräftig.

Schritt 5: Kosten eintragen Übertragen Sie den Gesamtbetrag von der Rechnung. Addieren Sie ein eventuell gezahltes Trinkgeld (bar).

Schritt 6: Belege zusammenheften Heften Sie den ausgefüllten Bewirtungsbeleg zusammen mit der Originalrechnung des Restaurants zu Ihren Unterlagen.

Schritt 7: Unterschreiben Vergessen Sie nicht, den Beleg zu unterschreiben – ohne Unterschrift ist er ungültig.

Schritt 8: Archivieren Bewahren Sie den Bewirtungsbeleg gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (10 Jahre) auf.

Bewirtung vs. Aufmerksamkeit – der Unterschied

Nicht jede Verköstigung ist eine Bewirtung im steuerrechtlichen Sinne. Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen Bewirtung und Aufmerksamkeit:

Bewirtung

  • Gemeinsames Essen oder Trinken mit Geschäftspartnern
  • Bewirtungsbeleg erforderlich
  • 70 Prozent abzugsfähig
  • Beispiele: Geschäftsessen, Arbeitsessen, Business-Lunch

Aufmerksamkeit

  • Geschenke bis 50 Euro pro Person und Jahr (Freigrenze)
  • Kein Bewirtungsbeleg erforderlich
  • 100 Prozent als Betriebsausgabe abzugsfähig (bei Einhaltung der Freigrenze)
  • Beispiele: Pralinenschachtel, Flasche Wein, Blumenstrauß

Wichtig: Wenn Sie einem Geschäftspartner beispielsweise eine Flasche Wein zum Geschäftsgespräch mitbringen und diese gemeinsam trinken, handelt es sich um eine Bewirtung – nicht um ein Geschenk. In diesem Fall ist ein Bewirtungsbeleg erforderlich.

Häufige Fehler bei Bewirtungsbelegen

Vermeiden Sie diese typischen Fehler, die zur Nichtanerkennung durch das Finanzamt führen können:

Fehler 1: Unvollständige Angaben

Fehlende Pflichtangaben wie Namen der Teilnehmer oder zu allgemeine Anlass-Beschreibungen führen zur Ablehnung. Füllen Sie alle Felder gewissenhaft aus.

Fehler 2: Fehlende Unterschrift

Ein nicht unterschriebener Bewirtungsbeleg ist ungültig. Die Unterschrift dokumentiert Ihre persönliche Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben.

Fehler 3: Nachträgliches Ausfüllen nach längerer Zeit

Füllen Sie den Bewirtungsbeleg zeitnah aus – am besten direkt nach dem Essen. Je später Sie den Beleg ausfüllen, desto schwieriger wird es, sich an Details zu erinnern.

Fehler 4: Bewirtungsbeleg ohne Rechnung

Der Bewirtungsbeleg allein reicht nicht aus. Sie benötigen zusätzlich die ordnungsgemäße Rechnung des Restaurants mit Ausweis der Umsatzsteuer.

Fehler 5: Private und geschäftliche Teilnehmer vermischen

Wenn Sie privat und geschäftlich gemeinsam essen (z.B. mit Ehepartner und Geschäftspartner), müssen Sie die Kosten korrekt aufteilen. Nur der geschäftliche Anteil ist abzugsfähig.

Fehler 6: Übertriebene Bewirtungskosten

Das Finanzamt prüft die Angemessenheit. Ein 300-Euro-Menü für ein einfaches Akquisegespräch könnte als unangemessen eingestuft werden. Bleiben Sie im üblichen Rahmen.

Fehler 7: Trinkgeld vergessen

Auch Trinkgelder sind Teil der Bewirtungskosten und sollten auf dem Beleg dokumentiert werden – selbst wenn sie bar gegeben wurden und nicht auf der Rechnung erscheinen.

Digitale Lösungen für Bewirtungsbelege

In der modernen Geschäftswelt müssen Bewirtungsbelege nicht mehr zwingend auf Papier geführt werden. Digitale Lösungen bieten zahlreiche Vorteile:

Vorteile digitaler Bewirtungsbelege

  • Keine verlorenen Belege: Fotografieren Sie die Rechnung und füllen Sie den Beleg direkt digital aus
  • Automatische Archivierung: Alle Belege zentral und durchsuchbar gespeichert
  • Einfache Buchhaltung: Direkte Übergabe an Steuerberater oder Buchhaltungssoftware
  • Rechtssicher: GoBD-konforme digitale Archivierung
  • Zeitersparnis: Kein manuelles Sortieren und Abheften mehr

Billing Factory für Ihre Bewirtungsbelege

Mit Billing Factory digitalisieren Sie Ihre komplette Belegverwaltung – einschließlich Bewirtungsbelegen. Das System ermöglicht:

  • Foto der Restaurantrechnung per Smartphone-App aufnehmen
  • Bewirtungsbeleg direkt in der App ausfüllen
  • Automatische Zuordnung zu Projekten oder Kostenarten
  • Export für Steuerberater vorbereitet
  • GoBD-konforme Archivierung für 10 Jahre

Erfahren Sie mehr über die digitale Belegverwaltung: info@billing-factory.de | www.billing-factory.de

Besondere Regelungen und Sonderfälle

Bewirtung im Ausland

Auch bei Geschäftsessen im Ausland können Sie die Kosten absetzen. Bewahren Sie unbedingt die Originalrechnung auf und füllen Sie den Bewirtungsbeleg auf Deutsch aus. Bei größeren Beträgen kann das Finanzamt eine Übersetzung verlangen.

Bewirtung in den eigenen Geschäftsräumen

Wenn Sie Geschäftspartner in Ihren eigenen Räumlichkeiten bewirten (z.B. bei einem Meeting mit Catering), gelten dieselben Regeln. Dokumentieren Sie die Kosten mit Rechnung des Caterers und füllen Sie einen Bewirtungsbeleg aus.

Getränke und Snacks bei Besprechungen

Auch kleinere Bewirtungen wie Kaffee, Tee und Gebäck bei Meetings sind mit Bewirtungsbeleg absetzbar – sofern ein geschäftlicher Anlass besteht und externe Personen bewirtet werden.

Betriebsveranstaltungen

Bei Betriebsfeiern, Weihnachtsfeiern oder Jubiläen gelten Sonderregelungen. Kosten bis 110 Euro pro Mitarbeiter und Veranstaltung (maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr) sind steuerfrei. Darüber hinausgehende Beträge sind lohnsteuerpflichtig.

Aufbewahrungspflicht und Archivierung

Bewirtungsbelege unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg erstellt wurde.

Ordnungsgemäße Aufbewahrung

  • Chronologische Ablage: Sortieren Sie Belege nach Datum
  • Vollständigkeit: Bewirtungsbeleg und Restaurantrechnung zusammen aufbewahren
  • Lesbarkeit: Stellen Sie sicher, dass Belege über die gesamte Aufbewahrungsfrist lesbar bleiben (bei Thermopapier-Belegen empfiehlt sich eine Kopie oder digitale Sicherung)
  • Zugriffsmöglichkeit: Bei Betriebsprüfungen muss das Finanzamt jederzeit Zugriff auf die Belege haben

Digitale Archivierung

Die digitale Archivierung ist gesetzlich zulässig, muss aber den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) entsprechen:

  • Unveränderbarkeit der gespeicherten Daten
  • Vollständigkeit der Archivierung
  • Nachvollziehbarkeit aller Prozesse
  • Maschinelle Auswertbarkeit

Praxis-Tipps für Unternehmer

Tipp 1: Vorlage immer griffbereit Drucken Sie mehrere Exemplare der Bewirtungsbeleg-Vorlage aus und bewahren Sie diese in Ihrer Brieftasche oder Aktentasche auf. So können Sie den Beleg direkt nach dem Essen ausfüllen.

Tipp 2: Smartphone-Notiz nutzen Notieren Sie Teilnehmer und Anlass direkt auf dem Smartphone, falls Sie den Beleg nicht sofort ausfüllen können. So vergessen Sie keine Details.

Tipp 3: Monatliche Routine etablieren Prüfen Sie einmal monatlich, ob alle Bewirtungsbelege vollständig und korrekt ausgefüllt sind. Das spart Stress bei der Steuererklärung.

Tipp 4: Angemessenheit beachten Orientieren Sie sich bei den Bewirtungskosten an den örtlichen Verhältnissen und der Bedeutung des Geschäftstermins. Ein gehobenes Restaurant für wichtige Vertragsverhandlungen ist akzeptabel, bei Routinegesprächen eher nicht.

Tipp 5: Dokumentation bei Projektabschluss Bewirtungen im Rahmen von Projekten sollten auch im Projektverlauf dokumentiert werden. Das erleichtert die Nachvollziehbarkeit.

Tipp 6: Mitarbeiter schulen Wenn mehrere Mitarbeiter Geschäftsessen durchführen, schulen Sie diese im korrekten Ausfüllen von Bewirtungsbelegen. Eine einheitliche Handhabung erleichtert die Buchhaltung.

Fazit: Der korrekte Bewirtungsbeleg lohnt sich

Ein ordnungsgemäß ausgefüllter Bewirtungsbeleg ist die Voraussetzung dafür, dass Ihre Geschäftsessen vom Finanzamt als Betriebsausgaben anerkannt werden. Mit unserer kostenlosen Vorlage und den detaillierten Anleitungen in diesem Artikel sind Sie bestens gerüstet, um Ihre Bewirtungskosten steuerlich optimal geltend zu machen.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Bewirtungsbeleg ergänzt die Restaurantrechnung um geschäftliche Informationen
  • 70 Prozent der Kosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
  • 100 Prozent Vorsteuerabzug bei ordnungsgemäßer Rechnung
  • Sechs Pflichtangaben müssen vollständig ausgefüllt sein
  • Unterschrift und zeitnahe Dokumentation sind unverzichtbar
  • Digitale Lösungen erleichtern die Verwaltung erheblich

Nutzen Sie unsere kostenlose Bewirtungsbeleg Vorlage und digitalisieren Sie Ihre Belegverwaltung mit professioneller Software wie Billing Factory. So behalten Sie den Überblick über alle Geschäftsausgaben und sind für Betriebsprüfungen optimal vorbereitet.

Bei Fragen zur Belegverwaltung oder zu digitalen Lösungen für Ihr Unternehmen kontaktieren Sie uns gerne: 04131 927 948 0 | info@billing-factory.de | www.billing-factory.de

Häufig gestellte Fragen zu Bewirtungsbelegen

Kann ich Bewirtungskosten ohne Bewirtungsbeleg absetzen?

Nein, ohne einen ordnungsgemäß ausgefüllten Bewirtungsbeleg erkennt das Finanzamt die Kosten nicht als Betriebsausgaben an. Die Restaurantrechnung allein reicht nicht aus – Sie benötigen zusätzlich den Bewirtungsbeleg mit allen Pflichtangaben (Teilnehmer, Anlass, Ort, Datum, Kosten und Unterschrift).

Selbst wenn die geschäftliche Veranlassung offensichtlich ist, besteht das Finanzamt auf dem separaten Nachweis. Diese strikte Regelung dient der Vermeidung von Missbrauch bei der steuerlichen Geltendmachung privater Restaurantbesuche.

Wie viel Prozent der Bewirtungskosten kann ich steuerlich absetzen?

Sie können 70 Prozent der Bewirtungskosten als Betriebsausgaben absetzen, wenn Sie Geschäftspartner, Kunden oder Mitarbeiter aus geschäftlichem Anlass bewirten. Die restlichen 30 Prozent gelten als nicht abzugsfähig und müssen privat getragen werden.

Beim Vorsteuerabzug gilt jedoch die volle Berechtigung: Sie können 100 Prozent der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und die Rechnung alle formalen Anforderungen erfüllt.

Muss ich auf dem Bewirtungsbeleg alle Namen einzeln aufführen?

Ja, grundsätzlich müssen Sie alle bewirteten Personen namentlich auf dem Bewirtungsbeleg aufführen. Bei externen Gästen sollten Sie zusätzlich die Firma angeben. Diese Angabe ist eine der wichtigsten Pflichtinformationen und dient dem Finanzamt als Nachweis der geschäftlichen Veranlassung.

Bei größeren Veranstaltungen mit vielen Teilnehmern (ab ca. 10 Personen) akzeptiert das Finanzamt in der Regel eine separate Teilnehmerliste als Anlage zum Bewirtungsbeleg. Diese sollte jedoch ebenfalls vollständig sein und Namen sowie Firmenzugehörigkeit enthalten.

Was schreibe ich als Anlass auf den Bewirtungsbeleg?

Der Anlass muss konkret und nachvollziehbar formuliert sein. Allgemeine Angaben wie "Geschäftsessen" oder "Meeting" reichen nicht aus. Beschreiben Sie stattdessen präzise den geschäftlichen Zweck, zum Beispiel:

  • "Vertragsgespräch über Softwarelizenz 2026"
  • "Besprechung Marketingstrategie Q2/2026"
  • "Akquisegespräch – Vorstellung Produktportfolio"
  • "Projektabschluss Website-Relaunch Kunde XYZ"

Je konkreter Ihre Angabe, desto besser können Sie im Fall einer Betriebsprüfung die geschäftliche Notwendigkeit nachweisen.

Kann ich Trinkgeld auf dem Bewirtungsbeleg angeben?

Ja, Sie können und sollten das Trinkgeld auf dem Bewirtungsbeleg angeben. Trinkgelder sind Teil der Bewirtungskosten und können entsprechend zu 70 Prozent als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Geben Sie auf dem Bewirtungsbeleg sowohl den Rechnungsbetrag als auch das separat gezahlte Trinkgeld an, zum Beispiel: "Bewirtungskosten lt. Rechnung: 85,00 Euro | Trinkgeld (bar): 15,00 Euro | Gesamtbetrag: 100,00 Euro". So ist für das Finanzamt transparent, wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen.

Wie lange muss ich Bewirtungsbelege aufbewahren?

Bewirtungsbelege unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg erstellt wurde. Ein Bewirtungsbeleg vom Januar 2026 muss also bis Ende 2036 aufbewahrt werden.

Achten Sie darauf, dass die Belege über die gesamte Aufbewahrungsfrist lesbar bleiben. Bei Thermopapier-Belegen empfiehlt sich eine Kopie oder die digitale Archivierung, da diese mit der Zeit verblassen können. Die digitale Archivierung ist gesetzlich zulässig, muss aber den GoBD-Richtlinien entsprechen.

Kann ich einen Bewirtungsbeleg nachträglich ausfüllen?

Grundsätzlich ja, aber es wird empfohlen, den Bewirtungsbeleg zeitnah – am besten direkt nach dem Geschäftsessen – auszufüllen. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird es, sich an alle Details zu erinnern, und desto höher ist das Risiko von Ungenauigkeiten.

Bei einer Betriebsprüfung könnte das Finanzamt nachträglich ausgefüllte Belege kritischer prüfen, insbesondere wenn zwischen Bewirtung und Ausfüllen mehrere Wochen oder Monate liegen. Ein zeitnah ausgefüllter Beleg ist glaubwürdiger und erspart Ihnen mögliche Nachfragen. Notieren Sie sich im Zweifel die wichtigsten Informationen direkt auf Ihrem Smartphone.

Was passiert, wenn ich den Bewirtungsbeleg falsch ausfülle?

Wenn ein Bewirtungsbeleg unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllt ist, kann das Finanzamt die Anerkennung der Betriebsausgaben verweigern. Typische Fehler sind fehlende Teilnehmernamen, zu allgemeine Anlass-Beschreibungen oder eine fehlende Unterschrift.

Im Rahmen einer Betriebsprüfung werden fehlerhafte Bewirtungsbelege in der Regel beanstandet, und die entsprechenden Kosten werden aus den Betriebsausgaben herausgerechnet. Dies führt zu Steuernachzahlungen zuzüglich Zinsen. Daher lohnt es sich, von Anfang an sorgfältig vorzugehen und alle Pflichtangaben vollständig auszufüllen.

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