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Brutto Netto Rechner 2026: Gehaltsrechner mit Lohnsteuer & Sozialversicherung

Kostenloser Brutto Netto Rechner 2026: Berechnen Sie Ihr Nettogehalt nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherung. Gehaltsrechner für alle Steuerklassen.

Brutto Netto Rechner 2026: Gehaltsrechner mit Lohnsteuer & Sozialversicherung – Titelbild
EUR
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EUR/Jahr
Jahre

Kinderlose ab 23 Jahren zahlen +0,6% Pflegeversicherung

Kirchensteuer: 9%

Kirchensteuerpflichtig
Kinder vorhanden

Sozialversicherung

%

Durchschnitt 2026: 0,85%

Berechnung fuer 2026 (aktuelle Steuertabelle)
Ihr Nettogehalt2.369,87 €pro Monat

Abzuege im Detail

Bruttogehalt3.500,00 €
Steuern
Lohnsteuer- 408,25 €
Solidaritaetszuschlag- 0,00 €
Sozialversicherung
Krankenversicherung (7.72%)- 270,38 €
Pflegeversicherung (2.30%)- 80,50 €
Rentenversicherung (9.3%)- 325,50 €
Arbeitslosenversicherung (1.3%)- 45,50 €
Steuern gesamt- 408,25 €
Sozialabgaben gesamt- 721,88 €
Nettogehalt (Auszahlung)2.369,87 €

Jahresuebersicht

Brutto/Jahr42.000,00 €
Netto/Jahr28.438,44 €

Arbeitgeberkosten

Bruttogehalt3.500,00 €
+ AG-Anteil Sozialversicherung700,88 €
+ Umlagen (U1, U2, U3)50,75 €
Gesamtkosten Arbeitgeber4.251,63 €
Abgabenquote32.3%
67.7% Netto32.3% Abzuege

Nettogehalt berechnen: Was bleibt vom Brutto übrig?

Sie haben ein Gehaltsangebot erhalten oder möchten wissen, wie viel von Ihrem Bruttogehalt tatsächlich auf dem Konto landet? Unser Brutto Netto Rechner zeigt Ihnen präzise, welches Nettogehalt Sie nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen erwarten können.

Der Gehaltsrechner berücksichtigt alle relevanten Faktoren für 2026: Ihre Steuerklasse, das Bundesland (für die Kirchensteuer), Kinderfreibeträge und individuelle Merkmale wie Alter und Kirchensteuerpflicht. So erhalten Sie eine realistische Einschätzung Ihres Nettogehalts – transparent und nachvollziehbar.

Der Unterschied zwischen Brutto und Netto

Bruttogehalt bezeichnet Ihr gesamtes Arbeitsentgelt vor jeglichen Abzügen. Dieser Betrag steht in Ihrem Arbeitsvertrag und wird als Grundlage für alle Berechnungen verwendet.

Nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug aller gesetzlichen Abgaben tatsächlich auf Ihr Konto überwiesen wird. Die Differenz zwischen Brutto und Netto kann je nach individueller Situation zwischen 30 und 50 Prozent des Bruttogehalts betragen.

Die wichtigsten Abzüge vom Bruttogehalt sind:

  • Lohnsteuer: Abhängig von Steuerklasse und Gehaltshöhe
  • Solidaritätszuschlag: 5,5% der Lohnsteuer (mit Freigrenze)
  • Kirchensteuer: 8% oder 9% der Lohnsteuer (bei Kirchenmitgliedschaft)
  • Sozialversicherungsbeiträge: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Steuerklassen in Deutschland: Welche ist die richtige für Sie?

Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen:

Steuerklasse 1: Für ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder. Dies ist die häufigste Steuerklasse für Singles.

Steuerklasse 2: Für Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind im Haushalt leben und Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben.

Steuerklasse 3: Für Verheiratete, wenn der Ehepartner Steuerklasse 5 hat oder nicht arbeitet. Diese Klasse bietet die niedrigste Steuerlast.

Steuerklasse 4: Standardklasse für verheiratete Paare mit ähnlichem Einkommen. Beide Partner werden gleich besteuert.

Steuerklasse 5: Ergänzung zu Steuerklasse 3 für den Partner mit geringerem Einkommen. Höchste Abzüge beim monatlichen Netto.

Steuerklasse 6: Für den zweiten oder weiteren Arbeitgeber bei mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Wahl der richtigen Steuerklassenkombination kann bei Ehepaaren erheblichen Einfluss auf das monatliche Nettoeinkommen haben, obwohl sich die Jahressteuerlast durch die Einkommensteuererklärung ausgleicht.

Lohnsteuer 2026: So wird Ihr Gehalt besteuert

Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer und wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten. Der Steuersatz ist progressiv, das heißt: Je höher Ihr Einkommen, desto höher der Steuersatz.

Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei 11.784 Euro jährlich. Einkommen bis zu dieser Höhe bleibt steuerfrei. Darüber steigt der Steuersatz vom Eingangssteuersatz von 14% bis zum Spitzensteuersatz von 42% (ab ca. 66.760 Euro) beziehungsweise 45% Reichensteuer (ab ca. 277.826 Euro).

Die tatsächliche Lohnsteuerhöhe hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Ihrer Steuerklasse
  • Ihrem Jahresbruttoeinkommen
  • Kinderfreibeträgen
  • Weiteren Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte

Wichtig: Die monatlich einbehaltene Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung. Die endgültige Steuerlast wird erst durch die Einkommensteuererklärung festgestellt, bei der Sie häufig eine Steuererstattung erhalten können.

Sozialversicherungsbeiträge: Die vier Säulen

Die Sozialversicherungsbeiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Von Ihrem Bruttogehalt wird nur der Arbeitnehmeranteil abgezogen.

Krankenversicherung (KV)

Der gesetzliche Beitragssatz beträgt 14,6%, wovon Sie als Arbeitnehmer 7,3% tragen. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich ca. 1,7%, geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer). In unserem Rechner wird mit einem Arbeitnehmeranteil von ca. 8,15% kalkuliert.

Pflegeversicherung (PV)

Der Beitragssatz liegt bei 3,4%, wovon Sie 1,7% zahlen. Für kinderlose Arbeitnehmer über 23 Jahre kommt ein Kinderlosenzuschlag von 0,6% hinzu, sodass sich der Gesamtbeitrag auf 2,3% erhöht.

Rentenversicherung (RV)

Der Beitragssatz beträgt 18,6%. Als Arbeitnehmer zahlen Sie die Hälfte, also 9,3%. Diese Beiträge finanzieren Ihre spätere gesetzliche Rente und sammeln Rentenpunkte.

Arbeitslosenversicherung (AV)

Der Beitragssatz liegt bei 2,6%, wovon Sie 1,3% tragen. Diese Versicherung sichert Sie bei Arbeitslosigkeit durch Arbeitslosengeld ab.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Bei Gehältern darüber sinkt der prozentuale Abzug.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Lohnsteuer. Seit 2021 profitieren jedoch etwa 90% der Steuerzahler von einer Freigrenze: Singles zahlen den Zuschlag erst ab einer Lohnsteuer von mehr als 18.130 Euro jährlich, bei verheirateten Paaren liegt die Grenze bei 36.260 Euro. Bei mittleren Einkommen wird der Solidaritätszuschlag durch eine Gleitzone abgemildert.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird nur erhoben, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind (evangelische oder katholische Kirche). Der Satz beträgt:

  • 9% der Lohnsteuer in den meisten Bundesländern
  • 8% der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg

Die Kirchensteuer ist steuerlich absetzbar und mindert Ihre Einkommensteuerlast im Folgejahr.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Die Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Für 2026 gelten folgende Werte:

Kranken- und Pflegeversicherung:

  • Allgemeine Grenze: 62.100 Euro jährlich (5.175 Euro monatlich)

Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • West: 90.600 Euro jährlich (7.550 Euro monatlich)
  • Ost: 89.400 Euro jährlich (7.450 Euro monatlich)

Verdienen Sie mehr als diese Grenzen, werden die darüber liegenden Beträge nicht mehr zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen. Dies führt bei höheren Gehältern zu einer relativen Entlastung, allerdings auch zu niedrigeren Sozialversicherungsleistungen.

Tipps zur Gehaltsoptimierung und Netto-Maximierung

Es gibt legale Möglichkeiten, Ihr Nettogehalt zu erhöhen, ohne dass Ihr Bruttogehalt steigt:

1. Steuerklassenwahl optimieren Verheiratete Paare können durch die Kombination 3/5 das monatliche Nettoeinkommen optimieren, wenn ein Partner deutlich mehr verdient.

2. Freibeträge eintragen lassen Werbungskosten, Fahrtkosten oder Kinderbetreuungskosten können als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden und erhöhen das monatliche Netto.

3. Vermögenswirksame Leistungen (VL) Nutzen Sie vermögenswirksame Leistungen Ihres Arbeitgebers (bis 40 Euro monatlich) für langfristigen Vermögensaufbau.

4. Betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge reduziert das zu versteuernde Bruttogehalt und spart Steuern und Sozialabgaben.

5. Sachbezüge nutzen Sachbezüge wie Jobtickets, Dienstwagen, Essensmarken oder Kindergartenzuschüsse können steuerlich günstiger sein als Barlohn.

6. Fahrtkosten optimieren Die Entfernungspauschale (30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 38 Cent) kann bei langen Arbeitswegen zu erheblichen Steuererstattungen führen.

7. Private Krankenversicherung prüfen Ab einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2026: 69.300 Euro) können Sie in die private Krankenversicherung wechseln, was je nach Alter und Gesundheitszustand günstiger sein kann.

So nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner richtig

Unser Gehaltsrechner ist intuitiv aufgebaut und liefert Ihnen in Sekunden Ihr exaktes Nettogehalt:

  1. Bruttogehalt eingeben: Geben Sie Ihr monatliches Bruttogehalt ein
  2. Steuerklasse wählen: Wählen Sie Ihre aktuelle Steuerklasse (1-6)
  3. Bundesland auswählen: Relevant für den Kirchensteuersatz
  4. Kirchensteuerpflicht: Sind Sie Mitglied einer steuererhebenden Kirche?
  5. Kinder angeben: Haben Sie Kinder? (wichtig für Pflegeversicherung)
  6. Alter: Sind Sie über 23? (für Kinderlosenzuschlag)
  7. Kinderfreibeträge: Falls vorhanden, anzugeben

Nach der Eingabe sehen Sie transparent alle Abzüge und Ihr exaktes Nettogehalt. Die Berechnung basiert auf den aktuellen Steuertabellen und Sozialversicherungssätzen für 2026.

Für wen ist der Brutto-Netto-Rechner besonders wichtig?

Berufseinsteiger: Erfahren Sie, welches Nettogehalt bei verschiedenen Gehaltsangeboten tatsächlich übrig bleibt und vergleichen Sie Jobangebote realistisch.

Jobwechsler: Prüfen Sie, ob ein neues Gehaltsangebot wirklich zu mehr Netto führt, insbesondere wenn sich Ihre Steuerklasse oder andere Faktoren ändern.

Gehaltsverhandlungen: Argumentieren Sie in Gehaltsverhandlungen mit konkreten Netto-Zahlen und kalkulieren Sie, wie viel Brutto-Erhöhung für Ihr Wunsch-Netto nötig ist.

Existenzgründer: Planen Sie als Selbstständiger den Wechsel in ein Angestelltenverhältnis oder umgekehrt, verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Nettoeinnahmen.

Eltern: Berechnen Sie, wie sich Elternzeit, Teilzeit oder die Rückkehr in Vollzeit auf Ihr Nettogehalt auswirken.

Rentennähe: Prüfen Sie verschiedene Szenarien für Ihre letzten Arbeitsjahre oder eine mögliche Altersteilzeit.

Häufige Fehler bei der Gehaltsberechnung vermeiden

Viele Arbeitnehmer machen bei der Gehaltsberechnung typische Fehler:

Fehler 1: Vergessen des Kinderlosenzuschlags bei der Pflegeversicherung. Dieser erhöht die Abzüge um 0,6% für kinderlose Arbeitnehmer über 23 Jahre.

Fehler 2: Unkenntnis über die Beitragsbemessungsgrenzen. Bei hohen Gehältern sinken die prozentualen Abzüge für Sozialversicherungen.

Fehler 3: Falsche Steuerklasse nach Heirat. Die automatische Umstellung auf Steuerklasse 4/4 ist nicht immer optimal – prüfen Sie die Kombination 3/5.

Fehler 4: Zusatzbeitrag der Krankenkasse wird nicht berücksichtigt. Die Krankenkassen haben unterschiedliche Zusatzbeiträge (durchschnittlich 1,7%), die das Netto beeinflussen.

Fehler 5: Unterschätzung der Progression bei Gehaltserhöhungen. Durch den progressiven Steuertarif bleibt von Gehaltserhöhungen prozentual weniger netto übrig als vom bisherigen Gehalt.

Billing Factory: Ihr Partner für Gehaltsabrechnung

Sie möchten sich nicht mehr mit komplexen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsberechnungen beschäftigen? Die Billing Factory übernimmt Ihre Gehaltsabrechnung professionell, gesetzeskonform und pünktlich.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter
  • Berechnung aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
  • Elektronische Übermittlung an Finanzämter und Sozialversicherungsträger
  • Meldungen an Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden
  • Erstellung von Jahresmeldungen und Bescheinigungen
  • Beratung zu Optimierungsmöglichkeiten bei Gehältern und Sozialabgaben

Kontakt: Telefon: 04131 927 948 0 E-Mail: info@billing-factory.de Web: www.billing-factory.de

Mit über 20 Jahren Erfahrung im Bereich Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung sind wir Ihr verlässlicher Partner für alle Fragen rund um Brutto, Netto und Lohnsteuer.

Häufig gestellte Fragen zum Brutto-Netto-Rechner

Wie viel Prozent werden vom Brutto abgezogen?

Die Abzüge vom Bruttogehalt variieren je nach individueller Situation zwischen 30% und 50%. Bei einem durchschnittlichen Einkommen in Steuerklasse 1 ohne Kirchensteuer liegen die Abzüge bei etwa 35-40%. Die Höhe hängt ab von Steuerklasse, Gehaltshöhe, Kirchensteuerpflicht, Bundesland, Krankenkassen-Zusatzbeitrag und persönlichen Merkmalen wie Alter und Kinderanzahl.

Als Faustregel gilt: Von 3.000 Euro Brutto bleiben in Steuerklasse 1 etwa 1.950-2.050 Euro netto übrig.

Welche Steuerklasse ist die günstigste?

Steuerklasse 3 bietet die niedrigsten monatlichen Abzüge und damit das höchste Nettogehalt. Diese Klasse steht verheirateten Arbeitnehmern zur Verfügung, wenn der Ehepartner Steuerklasse 5 wählt oder nicht arbeitet. Der Vorteil liegt in einem höheren Grundfreibetrag und niedrigeren Steuersätzen.

Wichtig: Die Steuerklassenwahl beeinflusst nur das monatliche Netto. Die Jahressteuerlast bleibt durch die Einkommensteuererklärung gleich. Steuerklasse 3 ist besonders sinnvoll, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer, die speziell für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der wesentliche Unterschied liegt im Erhebungsverfahren: Die Lohnsteuer wird monatlich direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Die Einkommensteuer wird hingegen jährlich durch die Steuererklärung festgesetzt und berücksichtigt alle Einkunftsarten sowie Freibeträge und Werbungskosten. Die bereits gezahlte Lohnsteuer wird dabei als Vorauszahlung angerechnet. Deshalb erhalten viele Arbeitnehmer nach der Steuererklärung eine Rückerstattung.

Wie berechne ich mein Jahresnettogehalt?

Um Ihr Jahresnettogehalt zu berechnen, multiplizieren Sie Ihr monatliches Nettogehalt mit 12. Beachten Sie dabei Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni, die oft zusätzlich gezahlt werden. Diese Sonderzahlungen unterliegen ebenfalls der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.

Beispiel: Bei 3.000 Euro Brutto und 2.000 Euro Netto monatlich ergibt sich ein Jahresnettogehalt von 24.000 Euro. Erhalten Sie zusätzlich ein Weihnachtsgeld von 2.000 Euro brutto, können Sie mit etwa 1.200-1.400 Euro netto zusätzlich rechnen.

Was sind Beitragsbemessungsgrenzen und wie wirken sie sich aus?

Beitragsbemessungsgrenzen sind Einkommensobergrenzen, bis zu denen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Für 2026 liegt die Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.175 Euro monatlich, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei etwa 7.550 Euro monatlich.

Verdienen Sie mehr als diese Grenzen, werden die darüber liegenden Beträge nicht mehr zur Beitragsberechnung herangezogen. Dies führt bei Gutverdienern zu einem relativen Vorteil beim Nettogehalt. Beispiel: Bei 8.000 Euro Brutto zahlen Sie Krankenversicherung nur bis 5.175 Euro, die restlichen 2.825 Euro sind beitragsfrei.

Wann muss ich Solidaritätszuschlag zahlen?

Seit 2021 gilt eine Freigrenze für den Solidaritätszuschlag. Singles zahlen den Zuschlag erst ab einer Jahreslohnsteuer von mehr als 18.130 Euro, bei verheirateten Paaren liegt die Grenze bei 36.260 Euro. Das entspricht etwa einem Bruttogehalt von 73.000 Euro (Single) bzw. 146.000 Euro (Verheiratete) jährlich.

Etwa 90% aller Lohnsteuerzahler sind durch diese Regelung vollständig vom Solidaritätszuschlag befreit. Bei mittleren Einkommen oberhalb der Freigrenze greift eine Milderungszone, in der der Zuschlag nur teilweise erhoben wird.

Wie wirkt sich eine Gehaltserhöhung auf mein Netto aus?

Durch den progressiven Steuertarif bleibt von einer Gehaltserhöhung prozentual weniger netto übrig als vom bisherigen Gehalt. Bei mittleren Einkommen in Steuerklasse 1 bleiben von 100 Euro Bruttoerhöhung etwa 55-60 Euro netto übrig. Bei hohen Einkommen kann dieser Anteil auf 50% oder weniger sinken.

Beispiel: Steigt Ihr Gehalt von 3.000 auf 3.500 Euro brutto, erhöht sich Ihr Netto nicht um 16,7%, sondern nur um etwa 14-15%. Die höheren Abzüge resultieren aus der Steuerprogression und den Sozialversicherungsbeiträgen, die ebenfalls proportional steigen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).

Lohnt sich der Wechsel zur privaten Krankenversicherung?

Ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist ab einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2026: 69.300 Euro jährlich) möglich. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab: Alter, Gesundheitszustand, gewünschten Leistungen und Familienplanung.

Vorteile: Junge, gesunde Gutverdiener können in der PKV deutlich niedrigere Beiträge zahlen und bessere Leistungen erhalten. Nachteile: Die Beiträge steigen im Alter, Familienangehörige müssen separat versichert werden, und ein Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung ist nach mehreren Jahren kaum noch möglich. Eine sorgfältige Abwägung und Beratung ist unbedingt empfehlenswert.

Was ist der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung?

Der Kinderlosenzuschlag beträgt 0,6% des Bruttogehalts und wird zusätzlich zum regulären Pflegeversicherungsbeitrag von 1,7% erhoben. Er gilt für kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren und erhöht den Gesamtbeitrag auf 2,3% des Bruttogehalts.

Als kinderlos gelten Sie steuerrechtlich auch dann, wenn Sie Stiefkinder betreuen oder Pflegekinder aufgenommen haben, für die Sie kein Kindergeld erhalten. Der Zuschlag entfällt automatisch, sobald Sie leibliche oder adoptierte Kinder haben. Bei 4.000 Euro Brutto bedeutet der Zuschlag eine zusätzliche monatliche Belastung von 24 Euro.

Wie kann ich mein Nettogehalt legal erhöhen?

Es gibt mehrere legale Strategien zur Netto-Optimierung: 1) Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen (Werbungskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuung), 2) Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers nutzen, 3) Entgeltumwandlung in betriebliche Altersvorsorge (spart Steuern und Sozialabgaben), 4) Sachbezüge statt Barlohn vereinbaren (Jobticket, Dienstwagen, Essensmarken).

Weitere Möglichkeiten: 5) Bei Verheirateten die Steuerklassenkombination optimieren (3/5 statt 4/4 bei unterschiedlichen Gehältern), 6) Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen für spätere Steuererstattung, 7) Steuerberatung in Anspruch nehmen, um alle Optimierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Fazit: Transparenz bei Ihrem Gehalt

Ein präziser Brutto-Netto-Rechner ist unverzichtbar für fundierte Entscheidungen bei Gehaltsverhandlungen, Jobwechsel oder Finanzplanung. Mit unserem Tool verschaffen Sie sich innerhalb von Sekunden Klarheit über Ihr tatsächliches Nettogehalt und verstehen, welche Abzüge in welcher Höhe anfallen.

Die Gehaltsabrechnung in Deutschland ist komplex, aber mit dem richtigen Verständnis von Steuerklassen, Sozialversicherungsbeiträgen und Optimierungsmöglichkeiten können Sie Ihr Netto maximieren. Nutzen Sie unseren Rechner regelmäßig, um verschiedene Szenarien durchzuspielen und Ihre finanzielle Situation optimal zu gestalten.

Bei Fragen zur professionellen Gehaltsabrechnung für Ihr Unternehmen steht Ihnen die Billing Factory gerne zur Verfügung: 04131 927 948 0 | info@billing-factory.de | www.billing-factory.de

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