Sie möchten gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern ein Unternehmen gründen, ohne komplizierte Formalitäten und hohe Kosten? Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste und unkomplizierteste Rechtsform in Deutschland – und gleichzeitig die am häufigsten gewählte Unternehmensform für Personengesellschaften. Ob Freelancer, Berater, Handwerker oder Kreative: Die GbR bietet einen schnellen und kostengünstigen Einstieg in die gemeinsame Selbstständigkeit.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zur GbR-Gründung: Von den rechtlichen Grundlagen über den Gesellschaftsvertrag bis hin zu Haftungsfragen, Steuern und den aktuellen Änderungen durch die MoPeG-Reform 2024. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine GbR gründen, welche Kosten auf Sie zukommen und worauf Sie unbedingt achten sollten.
Was ist eine GbR? Definition und rechtliche Grundlagen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die grundlegende Form einer Personengesellschaft und wird in den §§ 705 bis 740 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Eine GbR entsteht automatisch, wenn sich mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen – und zwar unabhängig davon, ob dieser Zweck gewerblicher oder freiberuflicher Natur ist.
Die wichtigsten Merkmale einer GbR:
- Mindestanzahl: Minimum zwei Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen)
- Gründungsaufwand: Keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich, kein Mindestkapital
- Rechtsfähigkeit: Seit der MoPeG-Reform 2024 ist die GbR uneingeschränkt rechtsfähig (§ 714 BGB n.F.)
- Haftung: Alle Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch
- Zweck: Geeignet für freiberufliche, gewerbliche oder gemischte Tätigkeiten
Die GbR ist besonders beliebt bei Freiberuflern wie Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten, Designern oder IT-Beratern, aber auch bei kleineren Gewerbetreibenden. Wichtig zu wissen: Eine GbR entsteht bereits durch die gemeinsame Aufnahme der Tätigkeit – auch ohne schriftlichen Vertrag. Dennoch ist ein Gesellschaftsvertrag dringend zu empfehlen.
GbR gründen: Die wichtigsten Schritte im Überblick
Die Gründung einer GbR ist im Vergleich zu anderen Rechtsformen wie der GmbH oder UG außerordentlich unkompliziert. Dennoch gibt es einige wichtige Schritte zu beachten:
1. Gemeinsamen Zweck definieren
Zunächst müssen Sie gemeinsam mit Ihren zukünftigen Gesellschaftern den Zweck der GbR festlegen. Dies kann eine freiberufliche Tätigkeit (z.B. Gemeinschaftspraxis), ein gewerbliches Unternehmen (z.B. Online-Shop) oder eine Mischform sein.
2. Gesellschaftsvertrag aufsetzen
Auch wenn rechtlich nicht zwingend erforderlich, ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag essentiell. Er regelt die Rechte und Pflichten aller Gesellschafter und verhindert spätere Konflikte. Ein guter Gesellschaftsvertrag sollte folgende Punkte enthalten:
- Firma und Sitz der GbR
- Gegenstand des Unternehmens (Tätigkeitsbereich)
- Namen und Anschriften aller Gesellschafter
- Gewinn- und Verlustverteilung (standardmäßig nach Köpfen, kann aber individuell vereinbart werden)
- Kapitaleinlagen der einzelnen Gesellschafter
- Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis (Einzelvertretung oder Gesamtvertretung)
- Entnahme- und Entscheidungsrechte
- Regelungen zum Ausscheiden von Gesellschaftern
- Kündigungsfristen und Auflösungsbedingungen
Ein Mustervertrag kann als Grundlage dienen, sollte aber unbedingt durch einen Rechtsanwalt oder Notar an Ihre individuelle Situation angepasst werden.
3. Gewerbeanmeldung (falls erforderlich)
Wenn Ihre GbR eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, müssen Sie ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Die Kosten liegen zwischen 15 und 65 Euro pro Gesellschafter. Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung befreit und melden sich direkt beim Finanzamt an.
Wichtig: Nach der MoPeG-Reform 2024 wird das Gewerberegister automatisch über die Gründung informiert, wenn mindestens ein Gesellschafter gewerblich tätig ist.
4. Anmeldung beim Finanzamt
Jede GbR muss sich innerhalb eines Monats nach Gründung beim Finanzamt anmelden. Dies geschieht durch den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung”. Das Finanzamt vergibt anschließend eine Steuernummer und prüft, ob die GbR umsatzsteuerpflichtig ist.
5. Berufsgenossenschaft und IHK/HWK
Je nach Tätigkeit müssen Sie Ihre GbR bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden (innerhalb einer Woche nach Gründung). Gewerbetreibende werden automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).
6. Geschäftskonto eröffnen
Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ein separates Geschäftskonto dringend empfehlenswert. Es erleichtert die Buchführung und trennt private von geschäftlichen Finanzen. Seit der MoPeG-Reform kann die GbR als rechtsfähige Gesellschaft eigene Konten führen.
Der GbR-Gesellschaftsvertrag: Darauf sollten Sie achten
Der Gesellschaftsvertrag ist das Herzstück jeder GbR. Auch wenn das Gesetz keine Schriftform vorschreibt, sollten Sie aus Beweisgründen unbedingt einen schriftlichen Vertrag abschließen. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag verhindert Missverständnisse und schützt alle Beteiligten.
Kernelemente eines GbR-Vertrags
Gewinnverteilung: Nach § 722 BGB erfolgt die Gewinnverteilung standardmäßig nach Köpfen – also zu gleichen Teilen, unabhängig von der Arbeitsleistung oder Kapitaleinlage. Sie können aber individuelle Regelungen vereinbaren, etwa eine Verteilung nach Kapitaleinlage oder Arbeitszeit.
Geschäftsführung und Vertretung: Ohne abweichende Regelung sind alle Gesellschafter gemeinschaftlich zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet (§ 709 BGB). Das bedeutet: Alle wichtigen Entscheidungen erfordern Einstimmigkeit. In der Praxis ist es oft sinnvoller, einen oder mehrere Gesellschafter mit erweiterten Befugnissen auszustatten.
Entnahmerechte: Regeln Sie klar, wie viel und wann Gesellschafter Geld aus der GbR entnehmen dürfen. Dies verhindert Liquiditätsengpässe.
Ausscheiden und Kündigung: Was passiert, wenn ein Gesellschafter ausscheiden möchte? Welche Kündigungsfristen gelten? Wie wird der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters bewertet und abgefunden? Diese Fragen sollten unbedingt vertraglich geregelt sein.
Nachfolgeregelung: Kann ein Gesellschafter seinen Anteil vererben oder verkaufen? Haben die verbleibenden Gesellschafter ein Vorkaufsrecht?
Kosten für den Gesellschaftsvertrag
Die Kosten für einen professionell erstellten GbR-Vertrag variieren je nach Komplexität:
- Mustervertrag aus dem Internet: 0 bis 50 Euro (Vorsicht: oft zu allgemein)
- Rechtsanwalt: 300 bis 800 Euro (empfohlen für individuelle Anpassung)
- Notar: 500 bis 1.500 Euro (nur bei besonderen Anforderungen notwendig)
Investieren Sie hier lieber etwas mehr – ein guter Vertrag kann später teure Rechtsstreitigkeiten verhindern.
Haftung in der GbR: Das müssen Sie wissen
Die Haftungsfrage ist der kritischste Punkt bei der GbR-Gründung. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH haften GbR-Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch:
Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung?
- Persönlich: Sie haften nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit Ihrem gesamten Privatvermögen
- Unbeschränkt: Es gibt keine Haftungsbegrenzung auf einen bestimmten Betrag
- Gesamtschuldnerisch: Jeder Gesellschafter kann für die gesamten Verbindlichkeiten der GbR in Anspruch genommen werden, nicht nur für seinen Anteil
Praktisches Beispiel: Ihre GbR hat Schulden in Höhe von 60.000 Euro. Gläubiger können jeden einzelnen Gesellschafter auf die volle Summe verklagen – auch wenn Sie nur zu 25 % beteiligt sind. Erst im Innenverhältnis können Sie dann von Ihren Mitgesellschaftern einen Ausgleich verlangen.
Haftung nach der MoPeG-Reform 2024
Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat wichtige Änderungen gebracht:
- Prioritätsprinzip: Gläubiger müssen zunächst versuchen, ihre Forderungen aus dem Gesellschaftsvermögen zu befriedigen (§ 721 BGB n.F.)
- Nachrangige Gesellschafterhaftung: Erst wenn das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, können Gesellschafter persönlich herangezogen werden
- Erleichterungen: Die Zwangsvollstreckung in das Privatvermögen ist erschwert worden
Dennoch bleibt die persönliche Haftung bestehen – sie tritt nur später ein. Für risikoreiche Geschäftsmodelle empfiehlt sich daher eher eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt).
Haftung nach Ausscheiden
Wichtig: Auch nach dem Ausscheiden aus der GbR haften Sie noch fünf Jahre lang für Altverbindlichkeiten, die während Ihrer Mitgliedschaft entstanden sind (§ 736 BGB). Diese Nachhaftung sollten Sie bei Ihrer Austrittsplanung berücksichtigen.
Kosten der GbR-Gründung: Was kostet die Gründung wirklich?
Die GbR gilt als kostengünstigste Rechtsform – aber welche Ausgaben kommen tatsächlich auf Sie zu?
Einmalige Gründungskosten
| Position | Kosten |
|---|---|
| Gesellschaftsvertrag (Rechtsanwalt) | 300 – 800 € |
| Gewerbeanmeldung (pro Gesellschafter) | 15 – 65 € |
| Anmeldung beim Finanzamt | kostenlos |
| Geschäftskonto Eröffnung | 0 – 50 € |
| Gesamt (2 Gesellschafter) | ca. 350 – 950 € |
Laufende Kosten
- Geschäftskonto: 5 bis 30 Euro pro Monat (je nach Bank)
- Steuerberater: 100 bis 500 Euro pro Monat (abhängig vom Umsatz)
- Buchführungssoftware: 10 bis 50 Euro pro Monat (optional, aber empfehlenswert)
- IHK/HWK-Beitrag: 30 bis 300 Euro pro Jahr (bei gewerblicher Tätigkeit)
- Berufsgenossenschaft: 100 bis 500 Euro pro Jahr (branchenabhängig)
Fazit: Mit Gründungskosten von 500 bis 1.000 Euro und laufenden Kosten von etwa 200 bis 800 Euro monatlich ist die GbR deutlich günstiger als eine GmbH (Gründungskosten ab 1.000 Euro plus 25.000 Euro Stammkapital).
Steuern und Buchführung bei der GbR
Die GbR ist steuerlich transparent – das bedeutet, die Gesellschaft selbst zahlt keine Steuern, sondern die Gewinne werden den Gesellschaftern direkt zugerechnet.
Relevante Steuerarten
Einkommensteuer: Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz (14 bis 45 % plus Solidaritätszuschlag). Freiberufler zahlen Einkommensteuer auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG), Gewerbetreibende auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG).
Gewerbesteuer: Wenn die GbR ein Gewerbe betreibt, fällt Gewerbesteuer an – allerdings erst ab einem Freibetrag von 24.500 Euro jährlich. Freiberufler-GbRs sind komplett gewerbesteuerfrei.
Umsatzsteuer: Die GbR muss Umsatzsteuer (19 % bzw. 7 %) abführen, sofern sie nicht die Kleinunternehmerregelung (Umsatz unter 22.000 Euro im Vorjahr) nutzt.
Buchführungspflicht
GbRs sind grundsätzlich nur zur einfachen Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung, EÜR) verpflichtet. Eine doppelte Buchführung mit Bilanzierung wird erst erforderlich, wenn:
- Der Jahresumsatz 800.000 Euro übersteigt ODER
- Der Jahresgewinn 80.000 Euro übersteigt ODER
- Die GbR ins Handelsregister eingetragen wird (dann wird sie zur OHG)
Die EÜR ist deutlich einfacher als die Bilanzierung und kann von vielen Unternehmern selbst erstellt werden – idealerweise mit einer Buchführungssoftware.
Gewinnverteilung und Steuern
Der Gewinn wird nach dem Gesellschaftsvertrag verteilt (standardmäßig zu gleichen Teilen). Jeder Gesellschafter erhält einen Gewinnfeststellungsbescheid vom Finanzamt, in dem sein Anteil festgestellt wird. Diesen Gewinn muss er dann in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben.
Wichtig: Sie zahlen Steuern auf den Gewinn, nicht auf das tatsächlich entnommene Geld. Auch wenn Sie Gewinne in der GbR belassen, müssen Sie darauf Steuern zahlen.
GbR vs. OHG vs. GmbH: Welche Rechtsform passt zu Ihnen?
Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Hier ein Vergleich:
GbR vs. OHG (Offene Handelsgesellschaft)
| Kriterium | GbR | OHG |
|---|---|---|
| Handelsregistereintrag | Nein (freiwillig möglich) | Ja (Pflicht) |
| Kaufmannseigenschaft | Nein | Ja (Vollkaufleute) |
| Firma | Muss Namen enthalten | Frei wählbar (Fantasiename) |
| Buchführungspflicht | EÜR (bei kleinen Umsätzen) | Immer doppelte Buchführung |
| Haftung | Persönlich, unbeschränkt | Persönlich, unbeschränkt |
| Eignung | Kleinere Unternehmen, Freiberufler | Größere Handelsgeschäfte |
Wann wird aus einer GbR eine OHG? Wenn Ihre GbR nach Art und Umfang einen “in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb” erfordert, besteht eine Eintragungspflicht ins Handelsregister – dann wird sie automatisch zur OHG.
GbR vs. GmbH
| Kriterium | GbR | GmbH |
|---|---|---|
| Mindestkapital | Keines | 25.000 € (bei Gründung mind. 12.500 € einzuzahlen) |
| Gründungskosten | 500 – 1.000 € | 800 – 1.500 € + Stammkapital |
| Haftung | Persönlich mit Privatvermögen | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
| Gründungsdauer | Sofort (1 Tag) | 2 – 4 Wochen |
| Gesellschafter | Mind. 2 Personen | 1 Person ausreichend |
| Steuern | Einkommensteuer | Körperschaftsteuer (15 %) + Einkommensteuer auf Ausschüttungen |
| Buchführung | EÜR möglich | Immer Bilanzierung |
| Eignung | Kleine Unternehmen, geringes Risiko | Größere Unternehmen, hohes Haftungsrisiko |
Faustregeln für die Wahl:
- GbR: Ideal für Freiberufler, kleine Teams, Dienstleistungen mit geringem Haftungsrisiko
- OHG: Für Handelsunternehmen ab mittlerer Größe, wenn Sie eine kaufmännische Firma wünschen
- GmbH: Bei hohen Haftungsrisiken, wenn Sie Investoren einbinden möchten, oder ab einem gewissen Umsatzvolumen
Die MoPeG-Reform 2024: Was hat sich geändert?
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und hat grundlegende Änderungen für die GbR gebracht:
Wichtigste Neuerungen
1. Volle Rechtsfähigkeit: Die GbR ist jetzt eine vollständig rechtsfähige Gesellschaft (§ 714 BGB n.F.). Sie kann:
- Eigentümer von Grundstücken werden
- Verträge im eigenen Namen abschließen
- Klagen und verklagt werden
2. Gesellschaftsregister: Neu eingeführt wurde ein elektronisches Gesellschaftsregister für GbRs, in dem bestimmte Daten registriert werden können (aber nicht müssen). Eintragungspflichtig sind nur GbRs, die ein Grundstück besitzen oder gewerblich tätig sind und bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
3. Haftungsmilderung: Das neue Prioritätsprinzip schützt Gesellschafter besser – Gläubiger müssen erst das Gesellschaftsvermögen ausschöpfen, bevor sie auf das Privatvermögen zugreifen können.
4. Vereinfachte Rechtsnachfolge: Die Vererbung von GbR-Anteilen ist jetzt einfacher geregelt. Ohne abweichende Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag tritt der Erbe automatisch in die Gesellschaft ein.
5. Klarere Vertretungsregeln: Die Vertretungsbefugnisse sind jetzt klarer geregelt und können flexibler gestaltet werden.
Was bedeutet das für bestehende GbRs?
Bestehende GbRs müssen nichts unternehmen – die neuen Regeln gelten automatisch. Allerdings sollten Sie Ihren Gesellschaftsvertrag überprüfen lassen, um sicherzustellen, dass er noch zu den neuen Regelungen passt und Ihre Interessen optimal schützt.
Fazit: Ist die GbR die richtige Wahl für Sie?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist und bleibt die einfachste und kostengünstigste Rechtsform für gemeinsame Geschäftsvorhaben in Deutschland. Mit der MoPeG-Reform 2024 wurde sie zusätzlich gestärkt und ist nun eine noch attraktivere Option für Gründer.
Die GbR eignet sich besonders für:
- Freiberufler-Teams (Ärzte, Anwälte, Berater, Architekten)
- Kleine Dienstleistungsunternehmen
- Kreativschaffende und Agenturen
- Projekte mit überschaubarem Haftungsrisiko
- Gründer, die schnell und unkompliziert starten wollen
Wann Sie eine andere Rechtsform wählen sollten:
- Bei hohen Haftungsrisiken → GmbH oder UG
- Bei Handelsgeschäften mit großem Umfang → OHG
- Wenn Sie allein gründen wollen → Einzelunternehmen oder Ein-Personen-GmbH
- Bei Investorenbeteiligung → GmbH oder UG
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer guten Vorbereitung: Investieren Sie in einen professionellen Gesellschaftsvertrag, klären Sie alle wichtigen Fragen im Vorfeld und holen Sie sich bei Bedarf rechtliche und steuerliche Beratung.
Häufig gestellte Fragen zur GbR-Gründung
Kann ich eine GbR alleine gründen?
Nein, eine GbR benötigt mindestens zwei Gesellschafter. Das ist gesetzlich in § 705 BGB festgelegt. Wenn Sie alleine gründen möchten, können Sie ein Einzelunternehmen, eine Ein-Personen-GmbH oder eine Ein-Personen-UG wählen.
Falls ein Gesellschafter aus der GbR ausscheidet und nur noch ein Gesellschafter übrig bleibt, wird die GbR automatisch in ein Einzelunternehmen umgewandelt oder muss aufgelöst werden.
Brauche ich einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag?
Nein, für die GbR ist keine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erforderlich. Ein privatschriftlicher Vertrag mit Unterschriften aller Gesellschafter reicht aus. Theoretisch ist sogar ein mündlicher Vertrag gültig – aus Beweisgründen ist aber ein schriftlicher Vertrag dringend zu empfehlen.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn die GbR Grundstücke erwerben soll – dann muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden.
Was kostet die Gründung einer GbR insgesamt?
Die Gründungskosten einer GbR liegen typischerweise zwischen 500 und 1.000 Euro. Die wichtigsten Kostenpunkte sind:
- Gesellschaftsvertrag durch Rechtsanwalt: 300 bis 800 Euro
- Gewerbeanmeldung: 15 bis 65 Euro pro Gesellschafter
- Geschäftskonto-Eröffnung: 0 bis 50 Euro
- Beratung Steuerberater: 100 bis 300 Euro (optional)
Im Gegensatz zur GmbH ist kein Mindestkapital erforderlich, was die GbR zur kostengünstigsten Rechtsform für Personengesellschaften macht.
Hafte ich auch für Fehler meiner Mitgesellschafter?
Ja, das ist der kritischste Punkt der GbR. Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch für sämtliche Verbindlichkeiten der GbR – auch für solche, die durch andere Gesellschafter verursacht wurden. Gläubiger können jeden Gesellschafter auf die volle Schuldsumme verklagen.
Beispiel: Wenn Ihr Mitgesellschafter im Namen der GbR einen Lieferantenvertrag abschließt und die Rechnungen nicht bezahlt werden, können Gläubiger auch Sie persönlich in Anspruch nehmen – sogar mit Ihrem Privatvermögen.
Im Innenverhältnis können Sie von dem verursachenden Gesellschafter Regress fordern, aber die Außenhaftung bleibt bestehen. Deshalb ist die Wahl vertrauenswürdiger Geschäftspartner bei der GbR besonders wichtig.
Muss eine GbR ins Handelsregister eingetragen werden?
Nein, grundsätzlich wird eine GbR nicht ins Handelsregister eingetragen. Gerade das unterscheidet sie von einer OHG (Offene Handelsgesellschaft). Eine freiwillige Eintragung ist aber seit der MoPeG-Reform 2024 möglich – dann erhält die GbR Kaufmannseigenschaft.
Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Wenn Ihre GbR ein Gewerbe betreibt und "nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert" (§ 105 HGB), besteht eine Eintragungspflicht. Dann wird die GbR automatisch zur OHG und muss im Handelsregister erscheinen.
Kriterien für "kaufmännische Weise": Jahresumsatz über 250.000 Euro, mehr als 5 Mitarbeiter, mehrere Niederlassungen oder komplexe Geschäftsbeziehungen.
Kann ich als Freiberufler eine GbR gründen?
Ja, die GbR ist sogar besonders gut für Freiberufler geeignet. Viele Freiberufler-Teams wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten oder Unternehmensberater organisieren sich als GbR (Freiberufler-GbR).
Die Vorteile für Freiberufler:
- Keine Gewerbeanmeldung erforderlich
- Keine Gewerbesteuer (auch nicht bei der GbR)
- Keine IHK-Mitgliedschaft erforderlich
- Einfachere Buchführung (EÜR statt Bilanz)
Wichtig: Die GbR bleibt nur dann gewerbesteuerfrei, wenn alle Gesellschafter Freiberufler sind. Sobald auch nur ein Gesellschafter eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, wird die gesamte GbR gewerbesteuerpflichtig.
Was passiert, wenn ein Gesellschafter ausscheiden möchte?
Das Ausscheiden eines Gesellschafters sollte unbedingt im Gesellschaftsvertrag geregelt sein. Ohne vertragliche Regelung gilt das Gesetz (§§ 723 ff. BGB): Der Gesellschafter kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende kündigen.
Beim Ausscheiden eines Gesellschafters:
- Der ausscheidende Gesellschafter erhält eine Abfindung (Wert seines Anteils)
- Die GbR kann mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt werden
- Der Ausgeschiedene haftet noch 5 Jahre für Altverbindlichkeiten nach (§ 736 BGB)
- Bei nur noch einem verbleibenden Gesellschafter wird die GbR zum Einzelunternehmen
Wichtig: Regeln Sie im Vertrag auch, wie der Wert des Anteils ermittelt wird (Buchwert, Verkehrswert, Ertragswert) und wie die Auszahlung erfolgt (sofort, in Raten).
Welche Versicherungen braucht eine GbR?
Da GbR-Gesellschafter persönlich haften, sind Versicherungen besonders wichtig. Empfohlene Versicherungen je nach Branche:
- Betriebshaftpflichtversicherung: Deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten ab (dringend empfohlen!)
- Berufshaftpflichtversicherung: Für Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Berater) oft sogar Pflicht
- Vermögensschadenhaftpflicht: Bei beratenden Tätigkeiten
- Rechtsschutzversicherung: Für den Streitfall mit Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern
- Krankenversicherung: Jeder Gesellschafter muss sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern
Die Kosten variieren stark je nach Branche und Risiko. Eine Betriebshaftpflicht gibt es schon ab etwa 150 Euro jährlich für risikoarme Tätigkeiten.
Kann eine GbR Mitarbeiter einstellen?
Ja, eine GbR kann problemlos Mitarbeiter einstellen – genau wie jedes andere Unternehmen auch. Die GbR wird dann zum Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten:
- Anmeldung bei der Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
- Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Arbeitsrechts (Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, etc.)
- Erstellen von Lohnabrechnungen und Jahresmeldungen
Wichtig: Für die Lohnbuchhaltung sollten Sie unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen oder eine professionelle Software nutzen – die Anforderungen sind komplex und Fehler können teuer werden.
Wann sollte ich von einer GbR zu einer GmbH wechseln?
Ein Wechsel von der GbR zur GmbH (sogenannte "Umwandlung") macht Sinn, wenn:
- Das Haftungsrisiko steigt: Bei größeren Investitionen, Krediten oder risikoreichen Geschäften schützt die Haftungsbeschränkung der GmbH Ihr Privatvermögen
- Der Umsatz deutlich wächst: Ab etwa 500.000 Euro Jahresumsatz lohnt sich oft die steuerliche Optimierung durch die GmbH
- Sie Investoren suchen: Externe Investoren bevorzugen meist die GmbH-Struktur
- Professionelleres Auftreten gewünscht ist: Die GmbH hat ein seriöseres Image als die GbR
Die Umwandlung kann formwechselnd erfolgen (die GbR wird zur GmbH) oder durch Neugründung einer GmbH und Übertragung der Vermögenswerte. Lassen Sie sich hierzu unbedingt von einem Steuerberater und Rechtsanwalt beraten.
Jetzt durchstarten: Ihre GbR erfolgreich gründen
Die Gründung einer GbR ist der ideale Einstieg für alle, die gemeinsam ein Unternehmen aufbauen möchten – schnell, unkompliziert und kostengünstig. Mit einem soliden Gesellschaftsvertrag, klaren Absprachen und dem richtigen rechtlichen und steuerlichen Rahmen legen Sie das Fundament für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Denken Sie daran: Die wichtigsten Erfolgsfaktoren sind gegenseitiges Vertrauen, klare Kommunikation und eine faire Verteilung von Rechten und Pflichten. Investieren Sie von Anfang an in professionelle Beratung – das zahlt sich langfristig aus und verhindert kostspielige Konflikte.
Bei Fragen zur rechtlichen oder steuerlichen Gestaltung Ihrer GbR stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Billing Factory unterstützt GbRs mit professioneller Buchhaltungssoftware und Beratung rund um Rechnungsstellung, Finanzverwaltung und Steueroptimierung.
Kontakt: Telefon: 04131 927 948 0 E-Mail: info@billing-factory.de Web: www.billing-factory.de
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer GbR-Gründung und Ihrem gemeinsamen unternehmerischen Weg!